Nach § 23 VAG müssen Versicherungen über eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Neben der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Bestimmungen gehört dazu auch eine angemessene Organisationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten und schriftlichen Leitlinien sowie einem auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Vergütungssystem.
Jede Versicherung hat die vier Schlüsselfunktionen Compliance, Risikomanagement, Interne Revision und versicherungsmathematische Funktion einzurichten sowie über ein Risikomanagementsystem mit Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung und ein wirksames Internes Kontrollsystem zu verfügen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung sowohl als Mitarbeiter einer Versicherung als auch bei deren Beratung und Prüfung sind wir für Sie ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der Compliance, des Risikomanagements und der Internen Revision. Wir unterstützen insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Erfüllung der Verpflichtungen der Corporate Governance.
Welchen Nutzen hat dies für Sie?
- Einschaltung eines neutralen Dritten
- Variable statt Fixkosten
- Entlastung von zeitraubender administrativer Detailarbeit
- Vermeidung von „Betriebsblindheit“
- Aufgrund unserer Berufserfahrung Expertise aus Unternehmens- und aus Beratersicht