Nach § 30 VAG müssen alle Versicherer über eine von allen operativen Tätigkeiten unabhängige Interne Revision (IR) zur Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der gesamten Geschäftsorganisation und des Internen Kontrollsystems verfügen.

Zu den Aufgaben der Internen Revision gehört insbesondere die Erstellung eines risikobasierten Revisionsprogramms, auf dessen Basis der vom Vorstand zu genehmigende Revisionsplan entworfen wird. Zu jeder Prüfung ist ein schriftlicher Prüfungsbericht zu erstellen, der neben den festgestellten Mängeln auch Empfehlungen zu deren Beseitigung enthält. Die Umsetzung der vom Vorstand aufgrund der Empfehlungen beschlossenen Maßnahmen ist von der IR regelmäßig zu überprüfen.   

Eine Ausgliederung der IR auf Externe ist grundsätzlich zulässig, sofern die Qualität der Geschäftsorganisation nicht wesentlich beeinträchtigt wird und intern ein Ausgliederungsbeauftragter zur Überwachung der Ausgliederung benannt wird.

Die zur fachlichen Eignung erforderlichen Kenntnisse der Standards des Institute of Internal Auditors (IIA) und des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) besitze ich als Certified Internal Auditor.

Zu Internal Audit helfen wir der Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung Ihrer Kontrollen durch Prüfungs- oder Beratungsleistungen:

  • In Teilbereichen im Co-Sourcing
  • In Teilbereichen im Outsourcing
  • Komplett im Outsourcing
 
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